Zuwendungen: Geldauflage und Bussgeld
Informationen
für Richter, Staatsanwälte,
Strafverteitiger, Amtsleiter und Schöffen
Geldauflagen, die von Anwaltschaften und Gerichten zugewiesen werden, sind für den Verein Friedenshilfe Großostheim e.V. bei der Erfüllung des Vereinszieles, der Organisation von Humanitärer Hilfe und der Durchführung von Hilfstrans-porten in Krisengebiete, eine wichtige Unterstützung.
Uns ist bewusst, dass mit Geldauflagen und Bußgeldern ein Ausgleich geschaffen werden soll. Dieser Umstand misst der Zuweisung einen besonderen Wert bei. Aus diesem Wert erwächst der Anspruch, die Zuwendung verantwortungsvoll einzusetzen.
Mit der Unterstützung der Menschen in der Ukraine, sind wir überzeugt, dieser Bedeutung Rechnung zu tragen.
Projekte: Durchführung von Hilfslieferungen in die Ukraine
МИР
Die Friedenshilfe leistet humanitäre Hilfe in Zusammenarbeit mit dem medizini-schen und sozialen Kinder- und Jugend- Rehabilitationszetrum "Zhurawuschka" (kleiner Kranich) in Alchevsk (Donbass) in der Ostukraine.
Auf der Basis von Spendenanfragen werden Hilfslieferungen zusammen-gestellt und direkt in die Ostukraine durchgeführt.
Dem Reha- Zentrum sind ein Senioren-heim und ein Krankenhaus an der Demarkationslinie angeschlossen.
Die Zuteilungen kommen u.a. für Zukäufe für dringend benötigte Pflegeartikel und medizinische Hilfsmittel zum Einsatz und unterstützen damit nachhaltig den Betrieb des Rehazentrums, des Senioren-wohnheimes und des Krankenhauses.
Abwicklung
zuverlässig und diskret
Ihre Zuweisung in guten Händen:
Auf Wunsch auch zweckgebunden.
Bestellung per EMail.
Bankverbindung für Ihre Zuweisung:
Friedenshilfe Großostheim
Raiffeisenbank Aschaffenburg e.G.
BLZ: 79562514 / Konto-Nr.: 507 274 3
BIC: GENODEF1AB1
IBAN: DE34 7956 2514 0005 0727 43
Aktenzeichen
Liste gemeinnütziger Einrichtungen nach VwV für Geldauflagen:
AZ 110/4012/001/Akte F-59
AZ E-12318
AZ 4012/3E-485.45
AZ LG 420-2019-0003-S#058
AZ 4012/VIb - IVn/18 – 344/06
AZ 4100 E-GL.2 SH 4292
E 4013-II.3.2-2/21
AZ 40/4 II/1-17/19
4005 II
4012 E - 4119
4012 E
AZ 400 E
4010 Ea - 3/20
AZ 401-85
Suchmaschinen
Informationsdienst über Einrichtungen mit Berechtigung zur Zuteilung von Geldauflagen:
Informationsdienst für Richter, Staats- und Amtsanwälte sowie für alle Behörden.
Informationen
für Zahlungspflichtige
Gemeinsam erreichen wir das Ziel:
Bitte wenden Sie sich zu Änderungen ausschließlich an die zuweisende Stelle.
Auch wenn Sie die Spende ggf. nicht aus freien Stücken leisten, tragen Sie mit Ihrer Spende dazu bei, dass sich die Menschen nicht vergessen fühlen.
Wir danken Ihnen herzlich dafür!
Kinderhaus Zhuravuschka sagt Danke!
Vielen Dank Ihnen für die Aufmerksamkeit, Barmherzigkeit, Güte, Freundlichkeit, mehr-jährige Freundschaft und reelle Hilfe.“