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Zuwendungen: Geldauflage und Bussgeld

Die gewählte Form der Anrede bezieht sich immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen.

Informationen
für Richter, Staatsanwälte,

Strafverteitiger, Amtsleiter und Schöffen

Eine Zuweisung von Geldauflagen trägt zur nachhaltigen Hilfe bei.

Geldauflagen, die von Anwaltschaften und Gerichten zugewiesen werden, sind für den Verein Friedenshilfe Großostheim e.V. bei der Erfüllung des Vereinszieles, der Organisation von Humanitärer Hilfe und der Durchführung von Hilfstrans-porten in Krisengebiete, eine wichtige Unterstützung.

Uns ist bewusst, dass mit Geldauflagen und Bußgeldern ein Ausgleich geschaffen werden soll. Dieser Umstand misst der Zuweisung einen besonderen Wert bei. Aus diesem Wert erwächst der Anspruch, die Zuwendung verantwortungsvoll einzusetzen.
Mit der Unterstützung der Menschen in der Ukraine, sind wir überzeugt, dieser Bedeutung Rechnung zu tragen.

Projekte: Durchführung von Hilfslieferungen in die Ukraine

Der Verein führt Hilfslieferungen in die Ukraine durch.
МИР
Ein Wort steht für die Erde, die Welt und für den Frieden. Und das alles ist in Kindeshand.

Die Friedenshilfe leistet humanitäre Hilfe in Zusammenarbeit mit dem medizini-schen und sozialen Kinder- und Jugend- Rehabilitationszetrum "Zhurawuschka" (kleiner Kranich) in Alchevsk (Donbass) in der Ostukraine.

Auf der Basis von Spendenanfragen werden Hilfslieferungen zusammen-gestellt und direkt in die Ostukraine durchgeführt.

Dem Reha- Zentrum sind ein Senioren-heim und ein Krankenhaus an der Demarkationslinie angeschlossen.

Die Zuteilungen kommen u.a. für Zukäufe für dringend benötigte Pflegeartikel und medizinische Hilfsmittel zum Einsatz und unterstützen damit nachhaltig den Betrieb des Rehazentrums, des Senioren-wohnheimes und des Krankenhauses.

Abwicklung
zuverlässig und diskret

Geldzugänge und ausstehende Zahlungen werden an die zuweisende Stelle gemeldet

Ihre Zuweisung in guten Händen:

  • Gemeinnützigkeit in Sinne §52ff. AO.
  • Ausschließliche Verwendung der Gelder gemäß der Vereinssatzung.
    Auf Wunsch auch zweckgebunden.
  • Vertrauliche Behandlung der Zuweisungen.
  • Keine Ausstellung von Spendenbe-scheinigungen für Geldauflagen und Bußgelder.
  • Gerne senden wir Ihnen SEPA-Zahlscheinvordrucke mit dem Hinweis "keine Spende nach §10 Estg" und Adressaufkleber mit unserer Anschrift und Kontoverbindung zu.
    Bestellung per EMail.
  • Unaufgeforderte Auskunft über Zahlungen oder Zahlungsverzug.
  • Fristgerechte Rechenschaft über Höhe und Verwendung der zugewiesenen Geldauflage und Bußgelder.
  • Wir garantieren einen gewissen-haften Umgang mit den Zahlungs-eingängen.
  • Einhaltung der DSGVO.
  • Bankverbindung für Ihre Zuweisung:

    Friedenshilfe Großostheim
    Raiffeisenbank Aschaffenburg e.G.
    BLZ: 79562514 / Konto-Nr.: 507 274 3
    BIC: GENODEF1AB1
    IBAN: DE34 7956 2514 0005 0727 43

    Aktenzeichen
    Liste gemeinnütziger Einrichtungen nach VwV für Geldauflagen:

  • Generalstaatsanwaltschaft Bremen
    AZ 110/4012/001/Akte F-59
  • Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
    AZ E-12318
  • Justizbehörde Hamburg
    AZ 4012/3E-485.45
  • LG Saarbrücken
    AZ LG 420-2019-0003-S#058
  • OLG Bamberg
    AZ 4012/VIb - IVn/18 – 344/06
  • OLG Brandenburg
    AZ 4100 E-GL.2 SH 4292
  • OLG Dresden
    E 4013-II.3.2-2/21
  • OLG Frankfurt
    AZ 40/4 II/1-17/19
  • OLG Karlsruhe
    4005 II
  • OLG Naumburg
    4012 E - 4119
  • OLG Oldenburg
    4012 E
  • OLG Stuttgart
    AZ 400 E
  • OLG Thüringen
    4010 Ea - 3/20
  • Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
    AZ 401-85
  • Suchmaschinen
    Informationsdienst über Einrichtungen mit Berechtigung zur Zuteilung von Geldauflagen:

  • Geldauflagenportal.de
    Informationsdienst für Richter, Staats- und Amtsanwälte sowie für alle Behörden.
  • Informationen
    für Zahlungspflichtige

    Wir bedanken uns herzlichst bei Ihnen als Betroffenen für Ihre Geldzuwendung

    Gemeinsam erreichen wir das Ziel:

  • Bitte geben Sie bei allen Über-weisungen bzw. bei einem Dauer-auftrag unbedingt das vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft festgelegte Aktenzeichen an. Das erleichtert uns die Zuordnung Ihrer Zahlung und ist Voraussetzung dafür, dass wir Ihre Zahlung fristgerecht an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft bestätigen können.
  • Die Angabe des Aktenzeichens ist die Voraussetzung zur Zuordnung Ihrer Zahlung zu einer Auflage und der fristgerechten Bestätigung an das Gericht.
  • Bitte überweisen Sie Ihre Geldauf-lage ausschließlich auf das (mittig) angegebene Konto.
  • Es ist uns nicht gestattet, über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung zu verhandeln.
    Bitte wenden Sie sich zu Änderungen ausschließlich an die zuweisende Stelle.
  • Für Ihre Zahlung der Geldauflage kann keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
  • Bitte denken Sie bei Ratenzahlungen daran, Ihren Dauerauftrag rechtzeitig zu kündigen.
  • Ihre fristgerechte Zahlung hilft uns, der in der kriegerischen Ausein-andersetzung zwischen die Fronten geratene Zivilbevölkerung in der Ostukraine mit humanitärer Hilfe beizustehen.
  • Auch wenn Sie die Spende ggf. nicht aus freien Stücken leisten, tragen Sie mit Ihrer Spende dazu bei, dass sich die Menschen nicht vergessen fühlen.
    Wir danken Ihnen herzlich dafür!

    Die Kinder des Rehabilitationszentrums bedanken sich bei den Spendern
    Kinderhaus Zhuravuschka sagt Danke!
    Aus dem Dankschreiben: „In dieser schwieri-gen für uns Zeit der Aggression reichten Sie uns eine helfende Hand.
    Vielen Dank Ihnen für die Aufmerksamkeit, Barmherzigkeit, Güte, Freundlichkeit, mehr-jährige Freundschaft und reelle Hilfe.“